Tourismus - Berlin:Streit um Kosten der Corona-Rückholflüge beschäftigt Gericht

Berlin
Ein Flugzeug hebt ab. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Die bislang größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik wird ein Fall für die Justiz. Etwa 140 Touristen, die im Frühjahr 2020 wegen der weltweiten Corona-Pandemie mit einem der vom Auswärtigen Amt organisierten Flüge zurück nach Deutschland geholt worden sind, klagen gegen eine Kostenbeteiligung. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag auf Anfrage mit. Die Kläger kämen aus ganz Deutschland. Für die mündliche Verhandlung am 17. Dezember habe die zuständige Kammer zwei Musterverfahren ausgewählt, erklärte ein Gerichtssprecher.

Das Auswärtige Amt hatte ab dem 18. März 2020 für Individualreisende und andere Rückkehrwillige Maschinen gechartert. Etwa 67 000 Menschen wurden bei rund 270 Flügen zurückgebracht. Nach Gerichtsangaben beziffert der Bund die Kosten hierfür auf etwa 95 Millionen Euro. Die Rückkehrer wurden später zur Kasse gebeten. Sie sollen knapp 40 Prozent der Kosten selbst übernehmen. Ein Jahr nach der Aktion hatte die Regierung 17,9 Millionen Euro von den Passagieren abkassiert.

Die Ticketpreise liegen dabei etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen. Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik 500 Euro, Rückkehrer aus Südamerika und Asien müssen 600 Euro zahlen, und wer aus Neuseeland, Australien oder von einer Südseeinsel zurückgeholt wurde, hat eine Rechnung über 1000 Euro erhalten.

Das halten die Kläger nicht für angemessen, wie der Gerichtssprecher erklärte. Sie argumentierten im Wesentlichen, durch den Corona-Lockdown seien ihnen erhebliche Kosten entstanden, die sie bisher nicht ersetzt bekommen hätten. Die zusätzlichen Kosten seien deshalb - zumindest in voller Höhe – nicht tragbar. Zudem halten einige Kläger die Auslagenpauschalen für zu hoch, da sie weitaus günstigere Rückflüge gebucht hätten.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-21635/2

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